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Kinder, Schwule und Ameisen ins GG!



Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes sind eigentlich ein großer Wurf. Klipp und klar steht da, was für alle gilt. Bis jetzt:

Die Würde des Menschen ist unantastbar..., unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten..., jeder hat das Recht..., alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich...

Nun will die SPD aber Kinderrechte reinschreiben, weil Kinder offenbar bisher übersehen wurden. Ein folgenreicher Vorschlag, wenn er verwirklicht wird, denn andere möchten auch schon längst drinstehen. Das Grundgesetz wird also nach fünf weiteren Jahren Merkel-SPD wie folgt aussehen - ein Blick in die Zukunft:
  • Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Besonders zu schützen sind TürkInnen, KurdInnen, LibanesInnen, KosovarInnen, AlgerierInnen, PalästinenserInnen, Schwule, Lesben, Emanzen, EinwohnerInnen der Insel Sylt, EU-Abgeordnete, Wachtelkönige und Eisbären.

  • Artikel 2
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte von Frauentaxis und Radfahrern verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßigen Ökogesetze oder das Klimaschutzgesetz verstößt. Heizpilze sind verboten, der Müll ist zu trennen. Jede Frau ab 9 Jahren darf eine Burka tragen. Käfighaltung für Hühner ist verboten.

  • Artikel 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Linke sind gleicher als Rechte, die Antifa steht über dem Gesetz.
    (2) Männer und Frauen sind nur gleichberechtigt, wenn sich Männer in Frauen gendermainstreamen.
    (3) ÖkofaschistInnen, SozialistInnen, Stasi- und SED-Kader, AusländerInnen und Mohammedaner dürfen nicht benachteiligt werden. Bei Mohammedanerinnen regelt das Nähere der Koran.

  • Artikel 4
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Alle Deutschen müssen an die EU glauben. Christen haben im Staatsdienst nichts verloren.
    (2) Der ungestörte Moscheebau wird gewährleistet.

  • Artikel 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Über den Islam und den Zentralrat der Juden darf nur Gutes geschrieben werden. Die Pressefreiheit wird durch GEZ, ARD und ZDF gewährleitet. Eine Zensur findet nur statt, wenn das "Johannes-B.-Kerner-Institut für Öffentliche Meinung" den Antrag stellt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der Scharia, des Halal-Gesetzes, in den Fatwas der Moschee Ehrenfeld, in den Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Homoehengesetzes, des Antidiskriminierungs-Gesetzes, des Tierschutzgesetzes, des Baby- und Kindergesetzes und des allgemeinen Alkohol- und Rauchverbots.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Diese Freiheiten entbinden nicht von der Treue zur EU-Verfassung.

  • Artikel 6
    (1) Für Muslime ist Polygamie erlaubt. Nichten und Kusinen dürfen geheiratet werden, die Ehemündigkeit beträgt 9 Jahre.
    (2) Homo-Ehe und nichteheliche Lebenspartnerschaften, sowie Parchwork-Familien stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
    (3) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht des Staates.
    (4) Der Staat kann den Eltern jederzeit die Kinder entziehen. Vorschule, Kinderkrippen und Gesamtschulen sind zur Gewährleistung der staatlichen Lufthoheit Pflicht.
    (5) Jede Mutter ist selber schuld, daß sie Mutter ist. Der Beruf der Hausfrau ist für Nicht-Musliminnen verboten.
    (6) Uneheliche Kinder kriegen das doppelte Kindergeld, daß ihren Vätern mehr zur Selbstverwirklichung bleibt.

  • Artikel 7
    (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Privatschulen sind mit Ausnahme von Koranschulen verboten.
    (2) Die Erziehungsberechtigten haben die Pflicht, ihre Kinder am islamischen Religionsunterricht teilnehmen zu lassen. Näheres regelt die DITIB.

  • Artikel 8
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Der Schwarze Block und die Antifa dürfen jederzeit Baseballschläger, Klappmesser, Pflastersteine, mit Benzin gefüllte Flaschen (sog. Mollies), Feuerwerkskörper, Säuren aller Art, Pfefferspray und andere notwendige Demo-Utensilien mitnehmen. Für alle Parteien rechts von der Linkspartei besteht ein unbefristetes Demoverbot.

  • Artikel 9
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, linksextreme Vereine und Gesellschaften zu bilden.

  • Artikel 16
    (1) Alle Türken sind Deutsche.
    (2) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
    (3) Jeder Mensch kann auf Antrag (auch formlos) Deutscher werden. Sogenannte Einbürgerungstests sind unzulässig.
    (4) Ein Deutscher muß die deutsche Sprache nicht beherrschen.
    (5) Kein Deutscher darf an das Ausland außerhalb der EU ausgeliefert werden. .

  • Artikel 16a
    (1) Alle Menschen genießen Asylrecht. Menschen aus dem sogenannten "Moslemgürtel" sollen bevorzugt Asyl erhalten.

    Unterschriften des Parlamentarischen Rats:

    Juan Manuel Barroso, EU-Prokonsul für die Zentralprovinzen
    Gerhard Schröder, Bundespräsident
    Wolfgang Thierse, Bundestagspräsident
    Lothar Bisky, Bundesratspräsident
    Joschka Fischer, Präsident Bundesverfassungsgericht
    Kurt Beck, Kanzler
    Oskar Lafontaine, Wirtschafts- und Finanzminister
    Andrea Nahles, Ministerin für Minimallöhne und Kappung der Managergehälter
    Lale Akgün, Religionsministerium
    Claudia Roth, Ministerium für Emanzipation und Gendermainstreamig
    Volker Beck, Schwulenministerium
    Renate Künast, Lesbenministerium
    Angela Merkel (parteilos), Ministerin für Ostalgie und Sozialismus
    Gregor Gysi, Propagandaministerium
    Sigmar Gabriel, Minister für Klima, Eisbären und Gletscherforschung
    Jürgen Trittin, Minister für Bioäthanol, Windmühlen und Solarzellen
    Petra Pau, Ministerium für Rassismus und Ausländerfeindlichkeit
    Hans-Christian Ströbele, Ministerium für Drogen und Marihuana
    Fritz Schramma, Kalif von Köln

    Das neue GG wurde einstimmig verabschiedet am 3. Oktober, 2012, mit den Stimmen von SPD, Linkspartei und Grünen. Die 11 Abgeordneten der Opposition aus CDU/CSU und FDP stimmten ebenfalls zu.
16.12.07 17:30
 
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